Presseerklärung zum Weltfrauentag 2019

Wir Frauen können unsere Forderungen durch gemeinsames Engagement umsetzen.

Der Türkische Frauenverein Berlin e. V. setzt sich seit seiner Gründung am 8. März 1975 für die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männer. Der Verein unterstützt die Migrantinnen mit seinen Angeboten bei selbstbestimmter Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe. Leider haben, aber viele Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland kein Wahlrecht und sind an der politischen Partizipation in Deutschland auch juristisch eingeschränkt. Die Migranten mit einer EU-Staatsangehörigkeit dürfen seit der Grundgesetzänderung von 1992 an Kommunalwahlen wählen. Aber Migrant*innen aus den sogenannten Drittstaaten, auch wenn sie seit über ein halbes Jahrhundert in Deutschland leben und arbeiten, dürfen sich weder direkt, noch indirekt an Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen beteiligen. Das heißt, dass in Deutschland ca. 10 % der Bevölkerung mit festem Aufenthalt das vollständige Wahlrecht vorenthalten wird. Der Türkische Frauenverein Berlin e. V. vertritt die Meinung, dass das Wahlrecht auf der kommunalen Ebene für Drittstaatsangehörige ausgeweitet werden soll. Außerdem fordern wir eine Erleichterung für die Einbürgerung für Menschen, die über einen halben Jahrhundert hier leben, dennoch die deutsche Staatsangehörigkeit nicht haben.

Der Türkische Frauenverein unterstützte die Kampagne „Deutschland braucht mehr Feiertage /Deutschland braucht mehr Gleichberechtigung. Wir begrüßen die Entscheidung den Weltfrauentag in Berlin als Feiertag zu feiern. Damit wird dieser Tag von allen in der Gesellschaft als ein Zeichen für die Gleichstellung von Frauen und Männern deutlich wahrgenommen.

Die Frauen in Deutschland waren vor über 100 Jahren nur im Haushalt tätig und versorgten ihre Familien. Sie durften nicht wählen, nicht erwerbstätig sein und sie durften keinen persönlichen Besitz haben. Zum ersten Mal nahmen die Frauen als Wählerin und Gewählte an der Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 teil. Ihre Rechte und Freiheit mussten die Frauen mühsam erkämpfen. Heute kämpfen sie um berufliche Gleichstellung und gegen Alltagssexismus. Nach 100 Jahre Frauenwahlrecht ist die Beteiligung im Bundestag nur ein Drittel und daher nicht besonders erfreulich.

Der Türkische Frauenverein Berlin e. V. vertritt aus diesem Grund die Meinung, dass das Wahlrecht in Deutschland reformiert werden sollte. Mit der Einführung eines paritätischen Wahlrechtes würde die Hälfte der Mandate im Bundestag von Männern und die andere Hälfte von Frauen besetzt werden.

Der Türkische Frauenverein Berlin vertritt die Meinung, dass Frauen ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und das Informationsrecht sowie auch das Recht auf freie Wahl einer Ärztin bzw. eines Arztes haben. Durch das Gesetz § 219a StGB wird der Zugang der Schwangeren zu freien und sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs erschwert. Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber aufzuklären. Informationen über Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein. Aus diesem Grund sollte §219a StGB abgeschafft werden.

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